

Verarbeitung und Schutz von Patientendaten
Im Rahmen Ihrer Behandlung bzw. Versorgung ist es erforderlich, personenbezogene und auch medizinische Daten über Ihre Person zu verarbeiten. Da die Vorgänge sowohl innerhalb unseres Krankenhauses als auch im Zusammenspiel mit weiteren an Ihrer Behandlung beteiligten Personen / Institutionen des Gesundheitswesens nicht leicht zu überblicken sind, haben wir für Sie hier die wesentlichen Informationen zusammengestellt. Mit einem separaten Konzept, das wir hier teilen, beschreiben wir transparent die Rolle unserer kirchlichen Seelsorger/innen in der Behandlung.
Nachfolgend verweisen wir außerdem auf gesetzliche Verpflichtungen, denen wir unterliegen, wenn es 1. um die Übermittlung von Daten zur bundesweiten Qualitätssicherung und 2. um Meldungen an das Bremer Krebsregister geht.
1. Einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung
Die bundesweite Qualitätssicherung im Gesundheitswesen hat das Ziel, die hohe Qualität der medizinischen Versorgung in Deutschland sowie die Patientensicherheit zu erhalten und zu verbessern. Indem medizinische Einrichtungen bestimmte Versorgungsdaten erheben und vergleichen, sollen belastbare Erkenntnisse gewonnen werden, ob und an welchen Punkten Patientinnen und Patienten besser behandelt werden können.
Je nach Behandlungsverlauf werden für die per Gesetz verpflichtende Qualitätssicherung auch Daten zu Ihrer Behandlung erhoben und ausgewertet. Hierbei werden strengste Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen beachtet. Diese gewährleisten, dass Ihre Daten so verwendet werden, dass keine Rückschlüsse auf Sie persönlich als Patientin/Patient gezogen werden können.
Sie erfahren Details – in Abhängigkeit von Behandlungen und Diagnosen – in den nachfolgenden Dokumenten:
Druckgeschwüre, stationär neu aufgetreten (Dekubitsprophylaxe) | Alle Abteilungen |
Alle Abteilungen | |
Chirurgie | |
Orthopädie | |
Orthopädie | |
Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren | Innere Medizin |
Herzkatheder-Eingriffe (Koronarangiographie und perkutane Koronarintervention) | Innere Medizin |
Innere Medizin, | |
Gynäkologische Operationen (mit Fokus auf Eierstöcke und Eileiter) | Frauenklinik |
Frauenklinik | |
Frauenklinik |
2. Meldungen an das Bremer Krebsregister
Ärztinnen und Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, Daten zu Krebserkrankungen an das Bremer Krebsregister zu melden. Diese Daten dienen der weiteren Verbesserung der Erforschung und wirksamen Behandlung von Krebserkrankungen. Ausführlicher können Sie sich hierüber auf der Internetseite des Bremer Krebsregisters informieren oder in einer Broschüre, die wir Betroffenen aushändigen.
Dort wird Ihnen genauer erläutert:
- welche Daten gemeldet werden,
- wie das Krebsregister mit den Daten verfährt und
- ganz wichtig: wie die Daten geschützt sind.
Ein Widerspruch gegen die Speicherung der Identitätsdaten (Name, Adresse) ist über das DIAKO oder über das Bremer Krebsregister direkt möglich. Medizinische Daten zur Krebserkrankung bleiben dann pseudonymisiert im Register für Auswertungen verfügbar. Das heißt, ein Rückschluss auf Ihre Person bleibt unterbunden. Auch hierzu informiert Sie im Detail die Internetseite des Bremer Krebsregisters oder dessen Informationsbroschüre.
Bei Fragen zur Datenverarbeitung können Sie sich als betroffene Person an Ihren Arzt oder Ihre Ärztin wenden oder an die Datenschutzbeauftragte des DIAKO (datenschutz(at)diako-bremen.de, Telefon 0421 6102 3052). Ebenso können Sie die Mitarbeitenden der Vertrauensstelle des Bremer Krebsregister kontaktieren (Telefon 0421 218 56 999).