

Besuchszeiten im DIAKO
Auch in diesen anspruchsvollen Zeiten der Corona-Pandemie ermöglicht das DIAKO Besuche bei den Patienten und Patientinnen, da die Gesundheit durch Besuche der Angehörigen gefördert werden kann.
Dabei ist sich das DIAKO der Verantwortung für die Gesundheit und das Leben aller anvertrauten Patienten - gerade auch in dieser angespannten Infektionslage - sehr bewusst. Um Patienten und Mitarbeiter bestmöglich zu schützen, hat das DIAKO im Laufe der Pandemie bereits zahlreiche Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus umgesetzt. Dazu zählt auch eine verantwortungsbewusste Besuchsregelung.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite.
Das verantwortungsbewusste Besuchskonzept des DIAKO sieht vor:
- Die Besuchszeit ist von 15 bis 18 Uhr (für maximal eine Stunde) festgelegt.
- Besucherinnen und Besucher benötigen ein negatives Ergebnis eines in einem zertifizierten Testzentrum durchgeführten SARS-CoV-2 Antigen-Tests ("Schnelltest"), der nicht älter als 24 Stunden ist.
- Alternativ kann auch ein SARS-CoV-2-PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 48 Stunden ist.
- Der Antigen-Test ("Schnelltest") kann direkt im Testzentrum auf dem Gelände des DIAKO durchgeführt werden, für Besucher des DIAKO ist dieser kostenlos. Eine entsprechende Bescheinigung erhalten Sie am Hauptreingang.
Darüber hinaus ist zu beachten:
- Für Besucher und Besucherinnen besteht eine Ausweispflicht.
- Alle Besucher*innen haben eine FFP2-Maske zu tragen und die Hygieneregeln zu beachten.
- Die Ein-Personen-Besuchsregelung und die Hygieneregeln gelten auch für den Außenbereich des DIAKO.
- Grundsätzlich dürfen Personen, die in den vorausgegangenen 14 Tagen Kontakt zu SARS-CoV-2 positiven Personen hatten oder Krankheitssymptome wie Fieber, Husten, Abgeschlagenheit aufweisen, keine Besuche durchführen.
In folgenden Situationen gilt weiterhin eine besondere Besuchserlaubnis-Regelung:
- Besuche von Patient*innen in kritischen, lebensbedrohlichen Situationen
- Besuche von palliativmedizinisch versorgten Patient*innen nach ärztlicher Maßgabe
- Begleitung zur Entbindung durch Vater/Begleitperson
- Begleitung von Minderjährigen Betreuung von Patient*innen, die in einem besonderen Betreuungsverhältnis stehen
Bitte beachten Sie die folgenden Hygieneregelen im DIAKO:
- Die allgemeine Abstandsregelung (mindestens 1,5 m) muss strikt eingehalten werden.
- Beim Betreten des Krankenhauses muss eine ausreichend hygienische Händedesinfektion durchgeführt werden.
- Vor Betreten und Verlassen des Patientenzimmers muss ebenfalls eine hygienische Händedesinfektion durchgeführt werden.
- Jede/r Besucher/in trägt während des gesamten Aufenthaltes im Krankenhaus und im Außenbereich eine FFP2-Maske.
- Alle Patienten im Patientenzimmer müssen während der Anwesenheit des Besuchers einen Mund-NaseSchutz tragen, soweit dieses von der Patientin/vom Patienten toleriert wird.
- Gehfähigen Patienten wird ausdrücklich empfohlen, das Zimmer mit dem Besucher zu verlassen und die ausgewiesenen öffentlichen Sitzplätze bzw. den Außenbereich zu nutzen.