Besuch nur mit tagesaktuellem Coronatest möglich
Ab sofort gilt, dass Besucherinnen und Besucher einen tagesaktuellen negativen Coronatest vorweisen müssen. Dies gilt auch für Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind.
Ab Freitag, 17. Dezember 2021, ist ein Bürgertestzentrum auf dem DIAKO-Gelände (rechts neben der Auffahrt) geöffnet. Öffnungszeiten Montag bis Sonnabend von 9 bis 19 Uhr und sonntags von 12 bis 17 Uhr.
Besucher*innen müssen beim Betreten des DIAKO vollständig gegen SARSCoV-2 geimpft oder nachweislich von SARS-CoV-2 genesen sein und entsprechende Nachweise (Impfpass etc.) vorlegen.Zudem ist laut gesetzlicher Vorgabe ein negatives Ergebnis eines am Tag des Besuchs durchgeführten Schnelltests nachzuweisen.
- Für Besucher*innen besteht eine Ausweispflicht Besucher*innen haben sich an- und abzumelden
- Alle Besucher*innen erhalten einen Besuchsausweis
- Alle Besucher*innen haben eine FFP2-Maske zu tragen und die Hygieneregeln zu beachten
- Die Ein-Personen-Besuchsregelung und die Hygieneregeln gelten auch für den Außenbereich des DIAKO
In folgenden Situationen gilt weiterhin eine besondere Besuchserlaubnis-Regelung:
- Besuche von Patient*innen in kritischen, lebensbedrohlichen Situationen
- Besuche von palliativmedizinisch versorgten Patient*innen nach ärztlicher Maßgabe
- Begleitung zur Entbindung durch Vater/Begleitperson
- Begleitung von Minderjährigen
- Betreuung von Patient*innen, die in einem besonderen Betreuungsverhältnis stehen
- Besuche in den COVID-19-Bereichen sind nicht (!) möglich.
Unter diesen Bedingungen können Patientinnen und Patienten pro Tag einen Besucher oder eine Besucherin für maximal eine Stunde empfangen.
Die Besuchszeit ist von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr festgelegt.
Für den Besuch in unserem Krankenhaus, benötigen Sie ein ausgefülltes Anmeldeformular (PDF) ». Bitte vorab ausdrucken, ausfüllen und mitbringen. Das beschleunigt die Einlasskontrolle sowohl für uns als auch für den Besucher. Danke.