1. Einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung
Die bundesweite Qualitätssicherung im Gesundheitswesen hat das Ziel, die hohe Qualität der medizinischen Versorgung in Deutschland sowie die Patientensicherheit zu erhalten und zu verbessern. Indem medizinische Einrichtungen bestimmte Versorgungsdaten erheben und vergleichen, sollen belastbare Erkenntnisse gewonnen werden, ob und an welchen Punkten Patientinnen und Patienten besser behandelt werden können.
Je nach Behandlungsverlauf werden für die per Gesetz verpflichtende Qualitätssicherung auch Daten zu Ihrer Behandlung erhoben und ausgewertet. Hierbei werden strengste Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen beachtet. Diese gewährleisten, dass Ihre Daten so verwendet werden, dass keine Rückschlüsse auf Sie persönlich als Patientin/Patient gezogen werden können.
Sie erfahren Details – in Abhängigkeit von Behandlungen und Diagnosen – in den nachfolgenden Dokumenten:
Alle Abteilungen
Abteilung: Chirurgie
Abteilung: Orthopädie
Abteilung: Innere Medizin
- Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren
- Herzkatheder-Eingriffe (Koronarangiographie und perkutane Koronarintervention)
Abteilung: Frauenklinik