Meldung von Verstößen

Als solche nehmen wir von allen, die in einer (Geschäfts-) Beziehung zum DIAKO stehen oder standen, Meldungen zu Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen telefonisch, per E-Mail oder per Post – auch anonym – entgegen.

Damit Ihr diesbezüglicher Hinweis angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass dieser Hinweis so konkret wie möglich ist. Hilfreich ist, wenn Sie bei Ihrer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen: wer? was? wann? wie? wo?

Angaben zu Ihrer Person als Hinweisgeber sind freiwillig. Die Mitteilung Ihrer Kontaktdaten und/oder die Preisgabe Ihrer Identität ermöglichen jedoch die Kommunikation zwischen Ihnen und der Internen Meldestelle, falls zur Aufklärung des Hinweises zusätzliche Informationen benötigt werden.

Inhalte Ihrer Meldung sowie eventuelle Angaben zu Ihrer Person werden von der internen Meldestelle selbstverständlich vertraulich behandelt.

Hinweise zum Datenschutz

Freiwillig mitgeteilte Daten zu Ihrer Person werden ausschließlich im Falle von Rückfragen der internen Meldestelle verwendet. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Ihre Einwilligung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 DSG-EKD). Sie haben jederzeit das Recht, diese Einwilligung durch Mitteilung an die interne Meldestelle zu widerrufen (§ 11 Abs. 3 DSG-EKD). Die Meldung wird dann anonymisiert. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erfolgten Verarbeitung ist hiervon nicht berührt. Auch die begonnenen Ermittlungen dürfen fortgesetzt werden, soweit sie sich nicht auf Ihre personengebundenen Daten beziehen und somit von dem Widerruf nicht berührt sind.

Zu Ihrem Schutz erfolgt keine Offenbarung ihrer Daten gegenüber der beschuldigten Person(en) (auf Basis von Ausnahmeregelungen bei den Informationspflichten lt. § 18 Abs. 2 und Auskunftsrechten lt. § 19 Abs. 2 DSG-EKD). Eine Weitergabe der Daten an staatliche Ermittlungsbehörden erfolgt ausschließlich dann, wenn es für deren Ermittlung erforderlich ist und eine entsprechende Anordnung vorliegt (§ 8 Abs. 7 DSG-EKD). Spätestens zwei Monate nach Abschluss der internen Ermittlungen werden Daten mit Personenbezug gelöscht, sofern nicht ein noch laufendes Strafrechts- oder Disziplinarverfahren eine längere Speicherung oder Aufbewahrung erfordert.

Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Auskunft über die zu ihnen gespeicherten Daten (§ 19 Abs. 1 DSG-EKD). Sie haben außerdem bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Berichtigung (§ 20 DSG-EKD), Einschränkung der Verarbeitung (§ 22 DSG-EKD), Datenübertragbarkeit (§ 24 DSG-EKD), Widerspruch gegen die Verarbeitung (§ 25 DSG-EKD) und Löschung (§ 21 DSG-EKD) sowie das Recht zur Beschwerde bei der zuständigen Datenschutz-Aufsicht (§ 46 DSG-EKD).

Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Erfassung von Hinweisen und der hierdurch veranlassten Ermittlung ist der Geschäftsführer des DIAKO. Der Krankenhausträger hat eine örtliche Beauftragte für den Datenschutz bestellt. Ihre Kontaktdaten lauten: Dr. Petra Gurn, T (0421) 6102-3052, datenschutz(at)diako-bremen.de.

Die Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde sind:
Regionalverantwortliche für die Datenschutzregion Nord der EKD
Lange Laube 20, 30159 Hannover
T 0511-768128-0
nord@datenschutz.ekd.de