Sorgfaltspflicht bei den Lieferketten
Die Grundsatzerklärung können Sie als PDF nachlesen »
Entsprechende Verstöße melden Sie uns bitte per Mail an:
menschenrechte@diako-bremen.de
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menschenrechte@diako-bremen.de
Von der Herstellung und Weiterverarbeitung bis hin zur letztlichen Nutzung durchlaufen auch die in unserem Krankenhaus und in den mit uns verbundenen Unternehmen zum Einsatz kommenden Waren meist (weltweit) viele Stationen.
Um innerhalb dieser Stationen, der sogenannten Lieferkette, der gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflicht nachzukommen, legt die DIAKO Ev. Diakonie-Krankenhaus gGmbH größten Wert auf den Schutz der Menschenrechte und auf die Vermeidung von Umweltschäden.
Sollten bei uns selbst oder unseren Lieferanten bzw. vorgelagerten Stationen unserer Lieferketten die Vorgaben zur Sorgfaltspflicht gemäß dem LKSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) nicht eingehalten werden, möchten wir als verantwortungsvolles Unternehmen gerne umgehend ggf. mögliche Maßnahmen für eine Verbesserung ergreifen.
Interne Revision
Compliance-Beauftragter
Menschenrechts-
Beauftragter (LkSG)