Wieder eingeschränkte Besuchsmöglichkeiten
Aufgrund der Sechsten Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus der Freien Hansestadt Bremen gilt im DIAKO weiterhin ein grundsätzliches Besuchsverbot.
Davon ausgenommen sind:
- Väter von Neugeborenen nach der Entbindung
- Vater/Bezugsperson als Begleitung zur Entbindung
- Besucher von Minderjährigen
- Begleitung von Minderjährigen bis zum vollendeten 7. Lebensjahr
- Besucher von Patienteninnen/Patienten in kritischen, lebensbedrohlichen Situationen
- Besucher von palliativmedizinisch versorgten Patientinnen/Patienten
- Seelsorger/Geistliche der jeweiligen Religion
- Amtspersonen, die im Rahmen der Ausübung ihres Amtes Patientinnen/Patienten besuchen müssen
Besuche sollten möglichst in den Zeiten von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr erfolgen. Alle Besucher müssen bei Betreten des Hauses registriert werden. Dazu füllen Sie bitte den Kontaktbogen aus, den Sie hier herunterladen und ausdrucken können >
Folgende Hygieneregeln gelten auch für die Ausnahmen>